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Hygiene- und Infektionsschutzkonzept
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Mahlstrom Open Air
Stand 08.07.2021
Zum Schutz der Besucher/-innen und Helfer/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des
SARS-CoV-2 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Verantwortlichkeiten |
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Verantwortliche Person |
Herr Frederick Range Hornschleiferei.de Im Knappestück 2 56379 Holzappel Tel.: 0049 6439 9293856 |
Vertretung |
Herr Moritz Zimmer Brückenstraße 4 74549 Unterscheffach Tel.: 0176 47573237 |
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Grundlagen:
Dieses Hygienekonzept basiert auf der vierundzwanzigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (24. CoBeLVO) vom 30.06.2021, in der aktuellen Fassung und ist in enger Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Lahn-Kreises entwickelt worden.
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Allgemeines:
Das vorliegende Konzept betrifft die Nutzung des Geländes des Herthasee in Holzappel (im Folgenden Festivalgelände), sowie die Räumlichkeiten des Sportheims des VfL Holzappel und dessen Außenbereichs (im Folgenden Backstagebereich)
Im folgenden Hygienekonzept wird von einer Maskenpflicht gesprochen. Unter dieser ist die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mundschutzes (OP-Maske) bzw. einer Maske, welche mindestens den FFP2 erfüllt, zu verstehen.
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1. Angaben zur Veranstaltung, Nutzfläche, Reglementierung des Besucherverkehrs (Festivalgelände)
Als Kulturveranstaltung mit Musik werden zwischen dem 15.07.2021 und 17.07.2021 verschiedene Künstler auf einer Open-Air-Bühne auftreten.
Der für Besucher des Festivals vorgesehene Bereich wird an den genannten Tagen von 8:00-02:00 für den Besucherverkehr geöffnet sein.
Auf dem Festivalgelände steht eine Außenfläche von ca. 5000 m² für die Besucher zur Verfügung. Als Obergrenze der Besucherzahl wird - in Übereinstimmung mit der 24. CoBeLVO – auf 700 Personen angesetzt. Es erfolgt kein Verkauf von Tageskarten, Besucher können Eintrittskarten lediglich im Vorfeld erwerben.
Da diese Veranstaltung für mehr als 500 Personen unter freiem Himmel geplant wird, besteht bei Anreise eine Testpflicht auf eine potentielle Infektion mit SARS-CoV-2 für alle Besucher, Künstler, Dienstleister, Helfer und Organisatoren des Festivals. Diese Schnelltests werden zu folgenden Zeiten durch das Schnelltestzentrum der Zahnarztpraxis Strauss durchgeführt:
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Do. 15.07. 16:00 - 19:00
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Fr. 16.07 8:30 - 20:00
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Sa. 17.07. 8:30 - 20:00
Außerhalb dieser Zeiten können am Einlass gegen einen Unkostenbeitrag Schnelltests erworben werden. Diese müssen unter Beaufsichtigung der Helfer durchgeführt werden. Für Personen, welche einen Genesungsnachweis, welcher nicht älter als 6 Monate ist, oder einen Impfnachweis, welcher mindestens 2 Wochen alt ist, nachweisen können sind von dieser Pflicht befreit.
Mit Ausgabe des Eintrittsbändchens wird das negative Testresultat, oder die Immunisierung durch Impfung oder Genesung bestätigt. Personen, welche einen positives Testergebnis aufweisen werden dazu aufgefordert das Gelände umgehend zu verlassen und einen PCR-Test an geeigneter Stelle durchführen zu lassen.
Besuchern wird das Betreten des Geländes nur durch das Vorweisen eines gültigen Eintrittsbändchens und eines QR-Codes, welcher nach der Erfassung der Kontaktdaten (siehe 4.) zusammen mit dem Eintrittsbändchen ausgehändigt wird, gestattet.
Auf dem gesamten Festivalgelände besteht die Maskenpflicht. Die Pflicht zum Tragen einer solchen Maske entfällt lediglich für die Aufnahme von Nahrungsmitteln und Getränken, oder wenn feste Personengruppen von maximal 25 Personen (Personen mit einem Nachweis über die Genesung von einer SARS-COV-2 Infektion innerhalb des letzten halben Jahres, einer vollständigen Immunisierung durch einen zugelassenen Impfstoff und Kinder unter 14 Jahren sind von der Größe der Personengruppe ausgenommen) sich an einer der aufgestellten Bierzeltgarnituren niederlassen. Die Zugehörigkeit zu einer Gruppe von max. 25 Personen wird bei der Kontaktdatenerfassung festgelegt und im System dokumentiert.
Die bereitgestellten Bierzeltgarnituren werden in einem entsprechenden Abstand so aufgebaut, dass Personen verschiedener Gruppen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können und das Erreichen der der einzelnen Garnituren unter Einhaltung dieses Mindestabstandes möglich ist. Ein Verrücken der Garnituren durch Besucher ist nicht gestattet und wird nach Möglichkeit durch die Sicherheitskräfte der Veranstaltung unterbunden. Freie Bierzeltgarnituren werden zwischen Besuchergruppen durch Helfer der Veranstaltung in regelmäßigen Abständen desinfiziert.
Auf dem gesamten Festivalgelände gilt das Abstandsgebot von 1,5 Metern. Von diesem sind lediglich zusammengehörige Besuchergruppen von maximal 25 Personen (ausgenommen Genesene, vollständig Geimpfte und Kinder unter 14 Jahren) ausgenommen. Besucher werden durch entsprechende Beschilderungen oder – im Bedarfsfall – durch die Sicherheitskräfte der Veranstaltung darauf hingewiesen.
Den Besuchern werden mobile sanitäre Einrichtungen zur Verfügung gestellt, welche in regelmäßigen Abständen gereinigt und desinfiziert werden. Da auf diesen sanitären Einrichtungen der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann, ist deren Benutzung nur Einzelpersonen gestattet. Anwesende Personen werden durch eine entsprechende Beschilderung – soweit notwendig – auf diesen Umstand hingewiesen.
Auf dem Festivalgelände werden Verkaufsstellen für Speisen, Getränke und Merchandise-Artikel sowie Stände für die weitere Unterhaltung der Besucher aufgebaut. Zur Vereinfachung der Einhaltung der Abstandsregeln und deren Kontrolle werden „Wartepositionen“ auf dem Boden in einem Abstand von 1,5 Metern markiert. Um den Bargeldverkehr auf dem Gelände auf ein Mindestmaß zu beschränken werden sowohl am Eingang zum Festivalgelände, als auch dem Verkaufsstand der Hornschleiferei Wertmarken vertrieben, mit welchen Getränke und Speisen erworben werden können. Die Verkaufsstellen für diese Wertmarken werden mit Möglichkeiten zur digitalen Zahlung ausgestattet.
Verkaufsstände, welche nicht durch die Betreiber des Festivals oder von den Betreibern des Festivals beauftragten Dienstleistern betrieben werden, können von dieser Regelung ausgenommen sein.
Getränke auf dem Festivalgelände werden in wiederverwendbaren Kunstoffbechern ausgegeben. Diese Becher werden nach jeder Verwendung an einer zentralen Stelle gesammelt und in einer Geschirrspülmaschine bei mindestens 60°C vor einer erneuten Verwendung gereinigt. Die Ausgabe von Speisen erfolgt mit umweltfreundlichem Einweggeschirr/-besteck. Dieses wird nach Benutzung durch die Besucher der Veranstaltung entsorgt.
Entsprechende Beschilderungen am Eingangsbereich des Festivalgeländes, sowie ausgewählten weiteren Stellen, weisen auf diese genannten Verhaltensregeln hin. Die Sicherheitskräfte der Veranstaltung sind dazu angehalten, ihre Einhaltung zu prüfen und Besucher auf Verstöße hinzuweisen. Bei wiederholten Verstößen oder uneinsichtigem Verhalten dürfen die Sicherheitskräfte entsprechende Personen des Platzes verweisen.
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2.Angaben zur Nutzung, Nutzfläche, Reglementierung des Besucherverkehrs (Backstagebereich)
Der Backstagebereich umfasst eine Innenfläche von ca. 185 m² und eine Außenfläche von ca.
300 m² und ist auf dem Grundstück des Sportheims angesiedelt.
Der Zugang zu diesem Bereich wird lediglich den Künstlern und Helfern der Veranstaltung gestattet.
Sofern möglich werden den Künstlern einzelner Gruppen, als auch den Helfern der Veranstaltung feste Aufenthaltsbereiche mit fester Bestuhlung zugewiesen. Innerhalb dieser Bereiche sind die entsprechenden Gruppen von der Maskenpflicht entbunden. Sowohl Künstler als auch Helfer werden darauf hingewiesen, dass sie die ihnen zugewiesenen Bereiche nach Möglichkeit nur für das Aufsuchen der sanitären Einrichtungen, der persönlichen Verpflegung, zum An- und Abreisen der Gruppe, sowie dem Transfer zur Bühne oder Aufgaben des Festivalgeländes verlassen sollen und das mit dem Verlassen des Bereichs die Maskenpflicht gilt. Die zur Verfügung stehende Bestuhlung wird bei jedem Wechsel der Personengruppen desinfiziert.
Die im Backstagebereich zur Verfügung stehenden sanitären Einrichtungen werden in regelmäßigen Abständen gereinigt und desinfiziert. Ihre Benutzung ist – da die Einhaltung des Mindestabstandes nicht gewährleistet werden kann – lediglich Einzelpersonen gestattet.
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3. Angaben zur Nutzung, Nutzfläche, Reglementierung des Besucherverkehrs (Campingbereich)
Der Campingbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 4300 m² wird in zwei separate Bereiche aufgeteilt (Campingplatz 1: ca. 3300 m², Campingplatz 2: ca. 200 m²) und sieht eine Nutzung durch maximal 300 Besucher vor. Das Betreten des Campingbereichs wird lediglich Inhabern eines gültigen Campingtickets und Helfern der Veranstaltung gestattet.
Da eine zeitliche Erfassung des Betretens und Verlassens von Besuchern hier aus logistischen Gründen nicht gewährleistet werden kann, wird bei der Aufnahme der Kontaktdaten (siehe 4.) zusätzlich der Besitz eines Campingtickets erfasst. Sollte eine Kontaktnachverfolgung eines campenden Besuchers erforderlich sein, wird diese Information zusätzlich der Anfrage eines Gesundheitsamtes angehängt. Campende Besucher werden als „dauerhaft anwesend“ auf dem Campingbereich angenommen. Daher wird in dem beschriebenen Fall jeder Camper als mögliche Kontaktperson angegeben.
Um eine Trennung der beiden Campingplätze zu gewährleistet und so die möglichen Infektionen zu minimieren, werden Besucher des Campingbereichs darauf hingewiesen, sich lediglich auf dem Campingbereich aufzuhalten, auf welchem sie ihr Zelt errichtet haben. Aus diesem Grund werden auf beiden Campingplätzen separate mobile Sanitäreinrichtungen bereitgestellt, welche ausschließlich von Einzelpersonen genutzt werden dürfen. Ausgenommen hiervon ist der zentral zur Verfügung gestellte „Duschcontainer“. Dieser darf von Besuchern beider Campingbereiche, jedoch immer nur von Einzelpersonen genutzt werden. Alle Sanitäreinrichtungen werden regelmäßigen Abständen gereinigt und desinfiziert. Dies erfolgt zu den Öffnungszeiten des Festivalgeländes alle min. alle 2 Stunden.
Auf dem beiden Campingbereichen besteht die Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht darf lediglich zur Aufnahme von Speisen und Getränken, dem Aufenthalt in den Zelten oder wenn Personengruppen sich gemeinsam setzen, abgewichen werden. Solche Personengruppen dürfen eine maximale Anzahl von 25 (ausgenommen Genesene, vollständig Geimpfte und Kinder unter 14 Jahren) nicht überschreiten. Sollten sich diese Personengruppen auf privaten Stühlen zusammensetzen ist darauf zu achten, dass – nach Möglichkeit – ausreichend Fläche um diese Gruppe frei bleibt, um den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Besuchern des Campingbereichs weiterhin gewährleisten zu können.
Entsprechende Beschilderungen am Eingangsbereich der Campingplätze weisen auf diese genannten Verhaltensregeln hin. Die Sicherheitskräfte der Veranstaltung sind dazu angehalten, ihre Einhaltung zu prüfen und Besucher auf Verstöße hinzuweisen. Bei wiederholten Verstößen oder uneinsichtigem Verhalten dürfen die Sicherheitskräfte entsprechende Personen des Platzes verweisen.
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4.Kontaktdatenerfassung
In Übereinstimmung mit 24. CoBeLVO werden von allen Besuchern der Veranstaltungen Kontaktdaten (Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer/E-Mail-Adresse) erhoben. Diese Daten werden bei Entwerten der Eintrittskarte in digitaler Form erhoben und gespeichert. Nachdem diese Daten durch die Besucher selbsttätig eingegeben und durch Helfer der Veranstaltung in kurzer Sichtprüfung auf Plausibilität geprüft wurden, werden diese Daten verschlüsselt gespeichert und der gesamte Datensatz mit einer ID in Form eines QR-Code verknüpft.
Mit diesem QR-Code müssen sich Besucher der Veranstaltung im Anschluss beim Betreten und Verlassen des Festivalbereichs (siehe 1.) ein- bzw. ausloggen. Zu diesem Zweck werden an Ein- und Ausgang des Festivalbereichs Scanner aufgestellt, welche das Betreten/Verlassen der entsprechenden ID mit einem Zeitstempel versehen und in einer Datenbank absichern. Hierdurch wird eine Erfassung des Aufenthaltszeitraums der Besucher auf dem Festivalgelände gewährleistet.
Es werden zyklisch automatisiert Sicherungskopien aller Kontaktdaten und der Aufenthaltszeiträume durchgeführt um einen Datenverlust möglichst gering zu halten. Ein komplettes Backup aller Daten wird täglich durchgeführt und anschließend sicher verwahrt. Im Falle eines Systemausfalls existiert ein analoges Erfassungssystem für die Aufnahme von Kontaktdaten und Erfassung des Besuchszeitraums, bei welchem diese Daten in Papierform erhoben werden.
Von allen Helfern der Veranstaltung, sowie aller Dienstleister und Künstler samt Crew werden die benötigten Daten in Papierform erhoben.
Die erhobenen Kontaktdaten werden ausschließlich auf Verlangen eines Gesundheitsamtes oder einer anderen berechtigten Einrichtung entschlüsselt und mit den separat erhobenen Besuchszeiträumen verknüpft und lediglich im Falle einer Infektion offen gelegt. Erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung keine Anfrage auf Offenlegung der Daten, werden diese sicher vernichtet.
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5.Weitere Maßnahmen Helfer
An allen Arbeitsstationen, welche durch die Veranstalter verwaltet werden und an welchen mit Besucherkontakt betraut sind, wird – nach Möglichkeit – eine zusätzliche Trennung der Besucher und Helfer mithilfe von durchsichtigen „Spuckbarrieren“ sichergestellt. Solche Stationen werden zudem mit Desinfektionsmittelspendern für Helfer, als auch für Besucher ausgestattet. Werden an einer Station mehrere Helfer zur gleichen Zeit benötigt, werden sie darauf hingewiesen, dass das Tragen eines medizinischen Mundschutzes (OP-Maske) oder einer Maske, welche den FFP2 Standard erfüllt, erforderlich ist und – soweit möglich – der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist. Entsprechende OP-Masken werden durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt. Des Weiteren werden Helfer dazu aufgefordert das bereitgestellte Testangebot täglich zu nutzen.
Helfer, welche an Prädispositionen (Altersgruppe, Vorbelastung durch Genetik oder Erkrankung, …) leiden, werden auf das erhöhte Risiko hingewiesen. Ihre Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf ihre eigene Verantwortung. Helfer, welche mit Symptomen einer SarS-CoV-2 Infektion anreisen oder im Laufe der Veranstaltung solche entwickeln wird die Mitarbeit an der Veranstaltung und das Betreten des gesamten Geländes (Backstage, Festivalbereichs und Campingbereich) untersagt.
Alle Helfer in allen Geschäftsbereichen erhalten vor Beginn ihrer Tätigkeiten Unterweisungen in den Bereichen der allgemeinen Hygiene, des Infektionsschutzes und der korrekten Verwendung eines Mundschutzes. Mit ihrer Unterschrift bestätigten sie den Erhalt dieser Unterweisungen und verpflichten sich zur Einhaltung und Wahrung dieses Hygienekonzepts.
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6. Weitere Maßnahmen Besucher
Auf dem gesamten Gelände werden an allen Stellen, bei denen die Möglichkeit von Warteschlangen besteht werden Bodenmarkierungen angebracht, um die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu erleichtern. Insbesondere in Warteschlangen ist die Einhaltung der Maskenpflicht verpflichtend. Die Sicherheitskräfte und Helfer der Veranstaltung werden vermehrt an diesen Stellen auf die Einhaltung der Maskenpflicht und des Mindestabstandes achten und Besucher über bei Verstößen darüber aufklären.
Besucher müssen – sofern sie keine Genesung innerhalb des letzten halben Jahres oder eine vollständige Immunisierung durch einen zugelassenen Impfstoff vorweisen können – bei ihrer Anreise verpflichtend einen Antigen Schnelltest an der dafür eingerichteten Stelle auf dem Gelände durchführen. Bei einem positiven Testergebnis wird ihnen der Zugang zu der Veranstaltung untersagt. Ferner wird der Zutritt untersagt, wenn Besucher mit Symptomen einer SarS-CoV-2-Infektion anreisen oder im Laufe der Veranstaltung solche entwickeln. Jedem Besucher steht es frei sich durch das Schnelltestzentrum der Zahnarztpraxis Strauss
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Do. 15.07. 16:00 - 19:00
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Fr. 16.07 8:30 - 20:00
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Sa. 17.07. 8:30 - 20:00
täglich einem erneuten Test zu unterziehen. Diese Maßnahme ist nicht verpflichtend, jedoch werden die Besucher darum gebeten, dieses Angebot wahrzunehmen. Ein Anrecht auf einen erneuten Test der durch den Veranstalter selbst bereitgestellten Antigen-Schnelltests besteht nicht.
Alle Besucher sind dazu angehalten die in diesem Hygienekonzept festgelegten Maßnahmen und alle zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Auflagen des Landes Rheinland-Pfalz einzuhalten und sich selbsttätig über Aktualisierungen zu informieren. Besucher, welche wiederholt – trotz Aufklärung über ihr Fehlverhalten durch Helfer oder Sicherheitskräfte der Veranstaltung – gegen die Auflagen des Landes oder dieses Hygienekonzeptes oder weigern sich grundlegend diese in ihrer Gesamtheit oder einzelner Punkte einzuhalten, werden zum Schutz aller Anwesenden umgehend der Veranstaltung verwiesen. Mit diesem Verweis erlischt ihr Recht die Veranstaltung weiter zu besuchen. Sollte die, der Veranstaltung verwiesene, Person Inhaber eines Campingtickets sein, wird sie durch die Sicherheitskräfte der Veranstaltung zu ihrem Zelt begleitet und dazu aufgefordert ihr Zelt abzubauen und auch den Campingplatz zu räumen. In einem solchen Falle ist die sowohl die vollständige, als auch anteilige Erstattung des Kaufpreises der Festivalkarte und/oder des Campingtickets ausgeschlossen.
Besuchern wird bereits im Vorfeld dieses Hygienekonzept in digitaler Form online zu Verfügung gestellt. Sie werden dazu angehalten, sich dieses Dokument vor Anreise durchzulesen. Zur weiteren Aufklärung der Besucher werden am Ort der Veranstaltung an festgelegten Stellen dieses Hygienekonzept sowie die tagesaktuelle Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz zur Einsicht ausgelegt. Auf dem gesamten Gelände werden Beschilderungen angebracht, welche zusätzlich über die Maskenpflicht, die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, Anleitungen zur korrekten Handhygiene und die allgemein gültigen Vermeidungsstrategien von Infektionskrankheiten aufklären.
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7.Sanitäre Einrichtungen
Alle auf den einzelnen Bereichen bereitgestellten sanitären Einrichtungen dürfen ausschließlich von Einzelpersonen verwendet werden, da eine Einhaltung des Mindestabstandes hier nicht gewährleistet werden kann. Entsprechende Beschilderungen weisen anwesende Personen auf diesen Umstand hin. Des Weiteren werden auf allen sanitären Einrichtungen Anleitungen zur korrekten Handhygiene angebracht und es werden Desinfektionsmittelspender zur Verfügung gestellt. Zum Trocknen der Hände werden ausschließlich Einweg-Papiertücher zur Verfügung gestellt.
In regelmäßigen Abständen werden diese Einrichtungen gereinigt und desinfiziert.
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8.Hinweisbeschilderungen und Aufklärungsdokumente
Ticketentwertung |
Hygienekonzept Allgemeine Hygiene gegen Infektionskrankheiten Hinweise zur Einhaltung des Abstandsgebotes Auszüge tagesaktueller Corona-Schutzauflagen des Landes |
Eingangsbereich |
Hygienekonzept Allgemeine Hygiene gegen Infektionskrankheiten Hinweise zur Einhaltung des Abstandsgebotes Auszüge tagesaktueller Corona-Schutzauflagen des Landes |
Festivalbereich, |
Hinweise zur Einhaltung des Abstandsgebotes Allgemeine Hygiene gegen Infektionskrankheiten |
Sanitäreinrichtungen |
Hinweise zur Einhaltung des Abstandsgebotes Hinweise zur korrekten Handhygiene Hinweise zur ausschließlichen Nutzung von Einzelpersonen |
Im Falle von Änderungen der CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz, welche nicht in diesem Hygienekonzept aufgefasst werden konnten, gelten stets die „strengeren Auflagen“ (d.h. Sieht das Land eine Lockerung vor, welche in diesem Konzept untersagt wird, gilt die Regelung dieses Konzepts und vice versa). Dieses Hygienekonzept tritt mit Unterschrift in Kraft und wird ohne Einschränkungen durch nachdatierte Versionen abgelöst